BB Signalisierung bei Bahnübergängen

Behandlung von Aspekten zur Kennzeichnung sowie Signalisierung im Kontext von Bahnübergängen.

BB-Be Betriebliche Kennzeichnung

Der Standort eines Bahnübergangs wird durch die Angabe der Strecke (Streckennummer) sowie des Streckenkilometers beschrieben. Hierzu erhält ein Bahnübergang eine Kennzeichnung, welche die Identifikation einer konkreten Anlage ermöglicht.

1 Schalthaus

Die Identität des Bahnübergangs wird am Schalthaus angegeben, die jedoch oftmals durch den Spraydosen-Einsatz ehrenamtlicher Künstler unlesbar wird.

Im Bereich der Deutschen Bahn erfolgt seit einigen Jahren der Einsatz austauschbarer Blechschilder, die bestimmte Angaben in einem definierten Format aufweisen müssen. [2]

2 Strecke

Die Aufstellung von Kennzeichentafeln im Bereich eines Bahnübergangs stellt den heutigen Regelfall dar.

Die Tafeln geben Auskunft über den Kilometer des Übergangs.

Die Eindeutigkeit ist im Regelfall mit einer Nachkommastelle gegeben, in Sonderfällen werden weitere Stellen ergänzt.

Innerhalb der Einschaltstrecke (siehe BS-Ei #9) können zusätzlich Ankündetafeln vorhanden sein. [5]

Sofern sich die Eischaltstrecken mehrerer Bahnübergänge überlagern oder gemeinsam genutzt werden (BÜ-Kette), wird am Einschaltpunkt eine Ankündetafel mit zusätzlicher BÜ/BÜ-Tafel aufgestellt. [5]

Ein Bahnübergang erhält zusätzlich zu seiner eigenen Kennzeichentafel eine Ankündetafel für den nachfolgenden Übergang, welcher sich in der überlagerten oder gemeinsamen Einschaltstrecke befindet. [5]

Dies setzt sich so lange fort, ...

... bis der letzte Bahnübergang in der Kette erreicht wurde.

BB-Si Signalisierung

Der Zustand von Bahnübergängen wird in den Überwachungsarten ÜS und ÜSOE durch das Fahrpersonal überwacht (vgl. BA-Ub 2 und BA-Ub 3). Die Betriebsbereitschaft bzw. der Sicherungszustand wird durch Überwachungssignale dargestellt. Auf diesen Umstand wird im Vorfeld durch Signale in Form von Tafeln hingewiesen. Besonders bei Anlagen älteren Datums mit ÜS oder Fernüberwachung (Fü) ist die Kennzeichnung am Beginn der Einschaltstrecke von hoher Relevanz (vgl.BA-Si 5). Jene Aspekte werden in Folgenden aufgeführt.

1 Überwachungssignale

Überwachungssignale verfügen über ein schwarz-weiß schräg gestreiftes Mastschild. In der heutigen Regelausführung besteht der Signalschirm bei Streckengeschwindigkeiten von bis zu 120 km/h aus einem weißen Licht und zwei rückstrahlenden gelben Scheiben. [3]

Bei Geschwindigkeiten über 120 km/h werden zur besseren Erkennbarkeit statt der gelben Scheiben gelbe Lichter verwendet. Überwachungssignalwiederholer erhalten unterhalb des Mastschilds eine gesonderte Tafel. [3]

Erfolgt die Einschaltung des Bahnübergangs durch eine örtlich zu bedienende Einschalttaste (ET) oder einen Infrarotempfänger (IRE) und beträgt die zulässige Geschwindigkeit innerhalb des Bremswegabstands mehr als 50 km/h, wird im Vorfeld eine Überwachungssignal (ÜS)-Attrappe aufgestellt (vgl. BA-Si #2). Die Attrappe zeigt dauerhaft den Begriff Bü 0. [4]

Überwachungssignale werden mit einem Zugsicherungssystem verbunden. Im Fall der Punktförmigen Zugbeeinflussung (PZB) wird am Überwachungssignal ein 1000 Hz Magnet platziert, bei Vollabschluss folgt ein 500 Hz Magnet. Ausnahme bilden Signale, die ausschließlich als Wiederholer arbeiten. An einer ÜS-Attrappe wird ein ständig wirksamer Gleismagnet zur 1000 Hz-Beeinflussung verwendet. [3,4]

Die Aufstellung von Überwachungssignalen erfolgt mindestens im Bremswegabstand der Strecke vor dem Bahnübergang. Muss dieser Abstand aufgrund örtlicher Verhältnisse um mehr als 5 % unterschritten werden, erfolgt eine gesonderte Kennzeichnung durch eine Tafel. [3]

Bei beengten Verhältnissen oder zur Gewährleistung einer besseren Sicht ist ebenfalls der Einsatz von Masten mit Auslegern oder Signalauslegern möglich. Unter bestimmten Bedingungen kann die Aufstellung eines ÜS auch links vom Gleis erfolgen.

Die Ausführung des Überwachungssignals entstammt der Bauform, wie sie bei der Deutschen Reichsbahn (DR) zum Einsatz kam, wobei hier unabhängig von der Streckenhöchstgeschwindigkeit gelbe Lichter verwendet wurden.

In älteren Ausführungen wurden bei der DR jedoch auch Überwachungssignale mit nur einem weißen Licht verwendet.

Sofern das Überwachungssignal für mehrere Bahnübergänge gilt, werden im Bereich der ehemaligen DR zwei Mastschilder nebeneinander verwendet.

Bei der Deutschen Bundesbahn stellte die Verwendung eines weißen Blinklichts zusammen mit einer runden, gelben Scheibe die Regelausführung dar.

2 Ankündigung von Überwachungssignalen

Während die Bauform neu aufgestellter Überwachungssignale vereinheitlicht wurde, existieren bis heute Unterschiede zur Ankündigung des Überwachungssignals.

Im Bereich der ehemaligen Deutschen Bundesbahn wurde die Rautentafel (Bü 2) eingeführt, die seit Fahrplanwechsel im Dezember 2024 deutschlandweit zum Einsatz kommen kann. Die Tafel kennzeichnet zugleich den Einschaltpunkt und damit den Beginn der Einschaltstrecke. [3,5,6]

Es können weitere Rautentafeln mit einer abnehmender Anzahl an Rauten aufgestellt werden. Dies ist bei Streckengeschwindigkeiten von mehr als 120 km/h vorgeschrieben. [3,5]

Eine Rautentafel erhält ein auf der Spitze stehendes Dreieck, sofern das Überwachungssignal in einem in einem um mehr als 5 % verkürzten Bremswegabstand aufgestellt ist. [5]

Auf dem Gebiet der ehemaligen DR werden Überwachungssignale durch die Warntafel (So 15) angekündigt. Sofern kein Merkpfahl (So 14, siehe #16) aufgestellt ist, kennzeichnet die Tafel zugleich den Einschaltpunkt. [3,5]

Gilt die Warntafel für mehrere Bahnübergänge, wird sie mit einer zusätzlichen Zahl versehen, welche die Anzahl folgender Übergänge angibt. [5]

3 Ankündigung von (fernüberwachten) Bahnübergängen

Im Bereich der ehemaligen DR wird der Einschaltpunkt durch den Merkpfahl (So 14) gekennzeichnet, sofern im Vorfeld keine Warntafel (So 15) aufgestellt ist. In bestimmten Konstellationen (abhängig von Überwachung- und Sicherungsart) wird auf den Merkpfahl verzichtet. [3,5]

Auf ehemaligen Bundesbahn-Gebiet erfolgt die Kennzeichnung des Einschaltpunkts fernüberwachter Übergänge mit der Merktafel (Bü 3), sofern die zugehörige BÜSA über einen wirksamen Grundsteller (siehe BA-Si 5) verfügt. In allen anderen Fällen kann der Einsatz entfallen. [1,5]

Literatur

[1] Planungsmitteilung: BB-Si
Deutsche Bundesbahn (1985). Verzicht auf die Kennzeichnung des Einschaltpunktes mit Signal Bü 3 bei Anlagen mit Überwachungsart Fü und unwirksamen Grundsteller. ZTL 310.3103 Baos 3117.
[2] Richtlinie 815.3000: BB-Be
DB Netz AG (2021): Richtlinie 815.3000. Bahnübergänge planen und instand halten; Bautechnische Anlagen von Bahnübergängen planen.
[3] Richtlinie 815.6023: BB-Si
DB Netz AG (2021): 815.6023 Bahnübergänge planen und instand halten; LST-Anlagen an BÜSA planen; Überwachungsart ÜS planen.
[4] Richtlinie 815.6030: BB-Si
DB Netz AG (2021): 815.6030 Bahnübergänge planen und instand halten; BÜSA planen; Schalter, Taster und BÜ-Kennzeichentafel.
[5] Signalordnung, Bahnbetrieb international: BB-Be, BB-Si
DB Netz AG (2024): Richtlinie 301.1501. Signale für Bahnübergänge (Bü), (So, Pf (DV 301)).
[6] Vermerk Richtlinie 301: BB-Si
DB Netz AG (2024): Aktualisierung 12 des Regelwerks 301 „Signalbuch" mit Inkraftsetzungsdatum 15.12.2024.

Versionierung

10.02.2026: BB-Si
Neuerstellung.
10.02.2026: BB-Be
Neuerstellung.