Kurzweilige Darstellungen zu besonderen Bahnübergängen oder deren Technik.
Anrufschranken sind dort anzutreffen, wo der Übergang vom kreuzenden Verkehr nur selten frequentiert wird. Abweichend von übrigen Sicherungsarten mit Schranken ist ein Bahnübergang (BÜ) mit Anrufschranke im Regelfall in Grundstellung geschlossen. Erst auf Anfrage eines Verkehrsteilnehmers (per Knopfdruck, meist mit Wechselsprechanlage) wird der Übergang von einem Schrankenwärter bei Abwesenheit von Zugfahren geöffnet und anschließend wieder geschlossen.
Heutzutage werden keine BÜ mehr mit dem Prinzip der Anrufschranke ausgerüstet [9].
Per Wechselsprechanlage informiert der Schrankenwärter über kreuzende Züge (wenn der BÜ nach Anforderung durch den Verkehrsteilnehmer noch nicht geöffnet werden kann) und sagt den Öffnungs- und anschließenden Schließvorgang an.
Die Freimeldung erfolgt im Regelfall durch Zuruf per Wechselsprechanlage durch den Verkehrsteilnehmer, seltener auch per örtlichem Blickkontakt oder per Kamera und Bildschirm.
Eine Gattung von Bahnübergang, wie man sie nur im Bereich der ehemaligen Reichsbahn findet. Besonderes Merkmal: Das Blinklicht in der Mitte des Andreaskreuzes.
Derartige Anlagen sind unter der Bezeichnung HS (Halbschrankenanlage) 64 bzw. HL (Haltelichtanlage) 64 mit Entwicklungsjahr 1964 noch häufiger anzutreffen.
Nicht nur im Andreaskreuz blinkt es. Auch die Schranken weisen (hier) Blinklichter auf. Zusammen mit einem Läutewerk macht es auf den Schließvorgang des BÜ aufmerksam.
Der hier gezeigte BÜ ging zum 21.04.2023 außer Betrieb.
Es folgen weitere Videos von WSSB-Anlagen (Schließzeitenoptimiert durch Videoschnitt).
Im Gebäude des Reiterstellwerks Gnf befindet sich nicht nur der Bedienplatz für das ESTW. Auch eine Person ist vor Ort, die den gesamten Bereich überblicken kann. Wenn der BÜ frei ist und sich keine Verkehrsteilnehmer den Schranken nähern, wird der BÜ durch die Person geschlossen und anschließend freigemeldet.
Die Straße soll ausgebaut und verbreitert werden. Der neue Bahnübergang wurde allerdings schon errichtet. Der für den Ausbau benötigte, zusätzliche Schrankenantrieb wurde bereits installiert und in die Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) einbezogen. Somit muss die BÜSA nicht mehr technisch geändert und erneut zugelassen werden.
Über mechanische Bahnübergänge mit Glockenschlag und Modernisierungsmaßnahmen.
Beim Schließvorgang ertönt ein rhythmischer Glockenschlag.
Eine "Retrofit"-Anlage steht in Wolgast.
Hierbei werden die mechanischen Schranken durch Motoren angetrieben (Schließzeitenoptimiert durch Videoschnitt).
Aus der Nähe lässt sich das Läutewerk gut beobachten.
Durch eine Rasterung an der Winde wird der Klöppel „aufgezogen“ und schlägt in regelmäßigen Abständen gegen die Glocke.
Über die verschiedenen Ausstattungsvarianten von Bahnübergangssicherungen.
Bahnübergänge (BÜ) können mit oder ohne technische Sicherung ausgerüstet sein. Als gesichert gilt ein Bahnübergang immer, denn das Andreaskreuz räumt dem Schienenverkehr unmittelbar den Vorrang ein.
Die jeweilige Ausstattung zur Sicherung eines BÜ wird als Sicherungsart bezeichnet. Sie wird auf Grundlage verschiedener Faktoren geplant. Dazu gehören die Art der Strecke und deren Höchstgeschwindigkeit, das Verkehrsaufkommen (sowohl bei Schienenfahrzeugen als auch bei Verkehrsteilnehmern) und die Örtlichkeit (Einsehbarkeit).
BÜ sind auf Strecken bis zu einer Geschwindigkeit von 160 km/h (früher 200 km/h) anzutreffen. Bei höheren Geschwindigkeiten sind keine BÜ zulässig (EBO § 11 Abs. 2). Hierzu werden nicht höhengleiche Kreuzungen mit Bauwerken, wie Brücken und Unterführungen, errichtet.
Die einfachste Sicherungsart ist die ausschließliche Verwendung von Andreaskreuzen. Der Verkehrsteilnehmer hat per Sicht das Annähern eines Zuges zu beobachten und wird ggf. über akustische Signale des Zuges auf ihn aufmerksam gemacht [6]. Die Art kann auf Nebenstrecken mit Streckengeschwindigkeiten von bis zu 80 km/h sowie Nebengleisen eingesetzt werden [6].
Die zweite Möglichkeit der nichttechnischen Sicherung ist die Verwendung von Umlaufsperren. Sie können bei Geh- und Radwegen eingesetzt werden und benötigen kein Andreaskreuz [7].
Im Bereich der ehemaligen Reichsbahn (DR) ist das Blinklicht im Andreaskreuz enthalten (weitere Fotos siehe BuDrA). Derart ausgerüstete BÜ wurden bei der DR als Haltlichtanlagen (Hl) bezeichnet.
Anlagen mit Blinklicht werden nicht mehr neu gebaut [EBO § 11 Abs. 6]. Blinklichter werden daher zunehmend durch die Verwendung von Lichtzeichen verdrängt.
Sie kommen alleinstehend mit Andreaskreuz bei eingleisigen Nebenbahnen mit Streckengeschwindigkeiten von bis zu 120 km/h und niedrigem Verkehrsaufkommen (Schiene + Straße) zum Einsatz [8].
Anlagen mit Blinklicht (Bli) oder Lichtzeichen (Lz) können besonders bei höheren Streckengeschwindigkeiten oder einem höheren Verkehrsaufkommen um Halbschranken (H) ergänzt werden. Halbschranken gelten als Zusatzeinrichtung und werden stets in Kombination mit Blinklichtern oder Lichtzeichen eingesetzt [6]. Die Sicherungsart der abgebildeten Anlage wird mit BliH abgekürzt.
Bahnübergänge mit Schranken können klassischerweise ohne Blinklicht oder Lichtzeichen ausgestattet sein. Die Sicherungsart „Bahnübergang mit Schranke“ impliziert hierbei immer einen Vollabschluss (Sperren der gesamten Fahrbahnseite). In diesem Beispiel werden die Schranken durch einen Schrankenwärter bedient, der den BÜ einsehen kann. Der Wärter leitet den (ggf. durch Glockenschlag vorangekündigten) Schließvorgang der Schranken ein, wenn der Übergang frei ist bzw. signalisiert durch das langsame Schließen der Schranken das Haltgebot vor dem Übergang. [6]
Eine Sonderart sind Bahnübergänge mit Anrufschranken. Sie kommen meist ohne Lichtzeichen als Variante V (A) daher. Mehr zu Anrufschranken in BuAsA.
Bei Bedarf können Zusatzeinrichtungen vorhanden sein. Hierzu zählen von der Fahrbahn abgesetzte Fuß- bzw. Radwege. Existiert mindestens ein derartiger, zusätzlicher Überweg, wird dies in der Sicherungsart mit einem /F gekennzeichnet. Hier im Beispiel wird die Anlage bestehend aus Lichtzeichen und Halbschranken mit LzH/F charakterisiert.
Vorgelagerte Einmündungen an Bahnübergängen können zusätzliche Lichtzeichen ohne Andreaskreuz erhalten. Diese werden als vorgeschaltete Lichtzeichen (vLz) zuerst angeschaltet und unterstützen damit das zeitgerechte Räumen des BÜ. [8]
Die vLz können mit Beendigung des Schließvorgangs der Schranken abgeschaltet werden. Die abgebildete Anlage wird mit LzH (vLz) abgekürzt. [8]
Befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Bahnübergang eine Lichtsignalanlage (LSA) für den Autoverkehr, kann die Gefahr eines Rückstaus entstehen, der das zeitgerechte Räumen des BÜ behindert. Die LSA kann daher in Abhängigkeit zum BÜ gesetzt werden, sodass bestimmte Ampelphasen mit Einschaltung des BÜ eingestellt werden. Eine derartige Abhängigkeit wird als BÜSTRA (Bahnübergang–Straße) bezeichnet (ein Beispiel siehe in BuLzA). [8]
Über die Sicherungsart und die Notwendigkeit der Gefahrenraumfreimeldung mit technischen Lösungen.
Bei Bahnübergängen (BÜ) mit Vollabschluss wird die Fahrbahn auf der gesamten Breite durch Schranken gesperrt. Hierzu kommt entweder ein Schrankenbaum als Vollschranke zum Einsatz oder es werden zwei einzelne Schranken, d.h. je eine links und rechts der Fahrbahn, aufgestellt.
Ein Vollabschluss an Bahnübergängen wird vorgesehen, wenn die sogenannte Annäherungszeit den Wert von 240 Sekunden regelmäßig überschreitet oder aufgrund äußerer Umstände (siehe unten) eine höherwertigere Sicherung notwendig ist [8]. Die Annäherungszeit beschreibt dabei die Dauer zwischen der Einschaltung des BÜ (Einsetzen der Gelb-Phase bei Lichtzeichen) bis zur Ankunft des rechnerisch schnellsten Eisenbahnfahrzeugs am BÜ. Diese Schwelle von vier Minuten markiert den Zeitpunkt, ab der Verkehrsteilnehmer zur Missachtung der technischen Sicherung (bspw. Umfahrung der Halbschranke) neigen könnten [2]. Auch aus anderen Gründen (hohes Personenaufkommen, Nähe zu Schule/Kindergarten) kann die Verwendung eines Vollabschlusses vorgesehen werden. Im letzteren Fall wird meist noch ein Gitterbehang unter den Schranken montiert.
Durch den Vollabschluss besteht die Möglichkeit, dass Verkehrsteilnehmer im Gefahrenraum zwischen den geschlossenen Schranken eingesperrt werden. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) schreibt vor, dass der Gefahrenraum freizumelden ist (EBO § 11 Abs. 16). Im einfachsten Fall befindet sich ein Schrankenwärter vor Ort, der den BÜ unmittelbar einsehen und dadurch freimelden kann [8]. Der Schrankenwärter kann zugleich Fahrdienstleiter eines örtlichen Stellwerks sein.
Befindet sich dieses Stellwerk weiter entfernt vom BÜ oder sollen von einem Schrankenwärter mehrere BÜ überwacht werden, erfolgt die Freimeldung mittelbar per Sicht auf einen Bildschirm, welcher das Livebild einer am jeweiligen Bahnübergang installierten Kamera darstellt. [8]
Um gänzlich auf den Faktor Mensch zu verzichten, wurden Gefahrenraumfreimeldeanlagen (GFR) entwickelt, die durch technische Verfahren die Freiheit des Gefahrenraums prüfen. Eine derartige Anlage darf bei BÜ der Sicherungsarten LzV und LzHH (siehe BuSiA #12) zum Einsatz kommen, andere Varianten (Vollabschluss mit/ohne Blinklicht oder ohne Lichtzeichen) müssen hierzu umgebaut werden [11].
Diese Radarreflektoren grenzen den Scanbereich ab und dienen der Funktionsprüfung, ob die zur Inbetriebnahme eingestellten Positionen und Winkel übereinstimmen. [1]
9Die Anlage wird von der Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) angesteuert und die Freimeldeinformation an die BÜSA übertragen. Im Ruhezustand ist der Radarscanner inaktiv und gibt einen Belegt-Zustand an die BÜSA aus. Schaltet der BÜ ein, erfolgt zunächst ein Hochlauf des Scanners, zu dem ein Selbsttest gehört. Durch die Rotation der Messeinrichtung innerhalb des Gehäuses erfolgen anschließend kontinuierliche Messungen. [1]
Handelt es sich um einen BÜ LzHH muss der erste Frei-Zustand mit Ablauf der Räumzeit des BÜ (und dem Schließen der Einfahr- sowie Fußgängerschranken) eingetreten sein. Nach einer gewissen Zeitspanne schließen dann auch die übrigen (Ausfahr-) Schranken. Im Anschluss erfolgt ein weiterer Scandurchgang, der nach spätestens acht Sekunden beendet wird. Ist auch hier der Freizustand eingetreten, gilt der BÜ als freigemeldet. [10]
Beim einem BÜ LzV finden ebenfalls zwei Scandurchgänge statt, wobei der erste nach Ablauf der Räumzeit (und noch offenen Schranken) im Frei-Zustand gemündet sein muss. Nach dem anschließenden Schließen aller Schranken wird der zweite Durchgang gestartet, die Freiheit erneut geprüft und der BÜ nach spätestens acht Sekunden frei (oder belegt) gemeldet. Die BÜSA lässt den Scanner sich anschließend wieder zurücksetzen. [10]
Eins davon ist das Produkt 3DLR vom japanischen Hersteller IHI, welches Anfang 2023 vom Eisenbahnbundesamt (EBA) zugelassen wurde. [4]
Beim 3DLR handelt es sich um einen dreidimensional arbeitenden Infrarot-Laserscanner. Auch dieser Scanner arbeitet auf den Prinzipien der Reflektion und Entfernungsmessung. Durch die dreidimensional Repräsentation entstehen Punktwolken, die Objekte als solche erkennen lassen. [3]