GrKkA: Grenzüberschreitender Verkehr
Wo Verkehre und Länder sich kreuzen sowie Bahnübergänge und Signalsysteme sich abwechseln.
Wo Verkehre und Länder sich kreuzen sowie Bahnübergänge und Signalsysteme sich abwechseln.
Auf deutscher Seite ist der BÜ km 414,81 mit Halbschranken und Lichtzeichen ausgerüstet. Der BÜ in der Schweiz in km 414,83 ist mit Vollschranken und typischem Springlicht ausgestattet. Auch der Signalton beim Einschalten der Anlage ist anders. Da unterschiedliche Bemessungsgrundlagen sowie Unterschiede zwischen Halb- und Vollschranken bestehen, ist der Schließvorgang jeweils anders getaktet.
...fächert sich das Gleisfeld auf Schweizer Seite nach einigen Weichenverbindungen weiter auf. Das mit 1 betitelte Gleis führt zum Personenbahnhof Kreuzlingen. Es folgen weitere Gleise zur Abstellung. Die Gleise 4,5,6 münden in einem Gleis, das zum Hafen Kreuzlingen führt. Weiter existiert das Nebengleis 7.
Betrachtet wird nun eine Zugfahrt von Konstanz in den Personenbahnhof Kreuzlingen und zurück. Am Bahnsteig Konstanz befinden sich die mit dem Kennbuchstaben N fortlaufend bezeichneten Ausfahrsignale der Bauform H/V. Hierbei führt das rechte Signal N2 unter Berücksichtigung des Richtungsanzeigers mit dem Kennbuchstaben K zum Bahnhof Kreuzlingen.
In diesem Bereich befindet sich auch die Trennstelle der Oberleitungen. Sie wird nach dem Regelwerk der SBB signalisiert. Die Oberleitungen in den Bahnhöfen sowie der Strecke sind für beide Stromabnehmer-Bauformen (DB Schleifleiste 1950 mm, SBB Schleifleiste 1450 mm) geeignet.
Nach einem alleinstehenden Geschwindigkeitsanzeiger und weiteren Weichenverbindungen wird wieder ein Bahnsteig in Konstanz erreicht.
Dieses ist ein Signal aus dem Schweizer System L. Im unteren Bereich befindet sich weiter ein SBB-Rangierhaltsignal (wobei aktuell eine Zustimmung zur Rangierbewegung vorliegt). Das Einfahrsignal (sowie ein rückwärtig am Gleis stehendes DB-Lichtsperrsignal) bilden die Betriebsgrenze für jenen Bereich.
Weitere Besonderheiten sieht das Regelwerk im Störungsfall vor. Kommt das Ausfahrsignal für eine Zugfahrt von Konstanz nach Kreuzlingen nicht in Fahrt, erfolgt die Zustimmung zur Vorbeifahrt mit Befehl 1 des SBB-Regelwerks (Fahren auf Sicht zum nächsten Hauptsignal). Fahren auf Zs 1 ist in diesem Fall nicht zulässig. Bei Bahnübergangsstörungen wird nach SBB-Regelwerk verfahren.
Die Strecke sowie bestimmte Gleise in den Bahnhöfen Konstanz und Kreuzlingen sind mit mehreren Zugbeeinflussungssystemen ausgerüstet. Hierzu zählen die Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB), EuroZub/EuroSignum (European Train Control System (ETCS)-Hardware via Paket 44) und ETCS L1 LS. Verfügt das Fahrzeug über mehrere Systeme oder sind ETCS Level 1 und Level NTC verfügbar, wird das jeweils betrieblich sinnvollere bzw. vorgegebene System verwendet (insb. abhängig von einer Weiterfahrt der Züge in Konstanz und Kreuzlingen).