SigZuA: Prinzipien der Signalisierung
Im Rahmen der Zugfolgesignalisierung wird einem Zug die Erlaubnis zur (Weiter-)Fahrt durch ein Hauptsignal erteilt oder verweigert. Die Information wird klassischerweise durch eine ortsfeste Signalisierung dargestellt, kann jedoch auch durch eine Führerstandssignalisierung erfolgen. Neben der Information zur grundsätzlichen Befahrbarkeit können die zulässige Geschwindigkeit sowie weitere betrieblich relevante Informationen signalisiert werden. Die Art und Weise der Signalisierung ist im jeweils zugrundeliegenden Signalsystem definiert und innerhalb der bahnspezifischen Signalordnung festgeschrieben. [1,3]
Im Folgenden wird eine Übersicht über die Grundsätze der Signalisierung am Beispiel ortsfester Signale im Bereich der Deutschen Bahn gegeben.